So wird Holz umweltfreundlich
Aufgrund hoher Energiepreise wurde in den vergangenen Jahren beim Heizen wieder verstärkt der traditionelle Energieträger Holz eingesetzt. Vorausgesetzt, das Holz stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und es wächst genauso viel nach, wie verbrannt wird, ist das bei der Verbrennung entstehende Kohlenstoffdioxid klimaneutral.
In den vergangenen Jahren traten verstärkt erhöhte Feinstaubbelastungen in Wohngegenden auf. Feinstaub ist lungengängig und steht unter Verdacht, Krebs zu erzeugen. Zudem entstehen Stickstoffoxide, Schwefeloxide und Salzsäure. Erfolgt die Verbennung unvollständig, entstehen zudem Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (ebenfalls cancerogen), Kohlenmonoxid und das starkeTreibhausgas Methan.
Bei behandelten Hölzern sind besondere Vorkehrungen in Bezug auf eine unschädliche Verbrennung zu beachten. Behandelte Hölzer oder Papiere wie auch Kunstoffgegenstände dürfen daher nur in industriellen Müllverbrennungsanlagen energetisch recycelt werden.
Nicht zur Verbrennung zugelassen ist außerdem Papier!
Um den Nachbarn, sich selbst und der Umwelt möglichst wenig zumuten zu müssen, sind einige wertvolle Tipps hilfreich:
1. Holz, das auf 15 bis 20 % Wassergehalt (=Feuchtegehalt von 25%) heruntergetrocknet wurde, kann das höchste Maß an Wärme abgeben. Ein Holzfeuchtemessgerät gibt Aufschluss darüber und kann relativ günstig im Baumarkt oder Elektrohandel erworben werden.
2. Offene Kamine haben einen geringen Wirkungsgrad und eignen sich daher nicht gut zum Heizen und dürfen nicht dauerhaft zum Heizen betrieben werden.
3. Einzelraumfeuerungsanlagen (Kamine, Kaminöfen, Kachelöfen, Speicheröfen, Pelletöfen), die die Kohlenmonoxid- und Feinstaubgrenzerwerte nicht einhalten oder vor 1975 in Betrieb genommen wurden, müssen laut 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz seit 2014 mit einem Staubabscheider nachgerüstet werden oder außer Betrieb genommen werden. Für Anlagen, die zwischen 1975 und 1984 in Betrieb gingen, galt dies bis 31.12.2017, bei Inbetriebnahme bis 1994 bis 31.12.2020 und bei Inbetriebnahme bis 2010 bis 31.12.2024. Ihr Schornsteinfeger kann Sie diesbezüglich beraten. Auch Holzheizkessel, die 1995 bis 2014 Verwendung fanden, müssen bis 2019 die neuen Genzwerte erfüllen, Anlagen, die zwischen 2005 und 2010 in Betrieb gingen, bis 2025.
4. Beim Anzünden auf ausreichende Luftzufuhr achten.
5. Den Ofenraum nicht zu voll machen und nicht zu große Holzscheite verwenden.
6. Abgekühlte Asche mit dem Hausmüll entsorgen.