Die Förderprogramme der Gemeinde Burbach
Die folgenden Informationen zu Förderungen der Gemeinde Burbach dienen nur zur Informationszwecken. Verbindliche Auskünfte und Beratung erhalten Sie bei nebenstehenden Ansprechpartnern. Sofern Sie eine Maßnahme planen, melden Sie sich gerne vorab bei uns, damit wir gemeinsam prüfen können, ob das Vorhaben förderfähig im Sinne der Förderrichtlinien ist.
Mit Klick auf die nachfolgenden Überschriften, erhalten Sie weitere Informationen
1. Das Burbacher Förderprogramm zur Stärkung der Ortskerne
(z.B. Hauskauf, energetische Sanierung, barrierefreier Umbau)
Gebäudeeigeentümer, die z.B. ihre Gebäudehülle durch Dämmung ertüchtigen, künftig mit erneuerbaren Energien heizen oder Strom erzeugen oder ihre Fenster oder die Haustür gegen eine energetisch hochwertigere Alternative austauschen möchten, können sich einen Zuschuss bis zu 1.375€ sichern. Zudem ist ein Bonus i.H. von 200€ möglich bei Nutzung ökologischer Baustoffe.
Voraussetzung ist allerdings, dass sich Ihre Immobilie in einem der neun Burbacher Ortskerne befindet. Ausschlaggebend ist die Einordnung in Gebiete, deren Satzung nach § 34 BauGB gilt. Häuser, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen sind jedoch förderfähig, wenn sie vor dem Jahr 1950 erbaut wurden. Zudem muss die Mindestinvestition 5.000 € betragen.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und es muss vorab ein Beratungssgespräch mit einem Mitarbeiter der Gemeinde Burbach erfolgen.
Neben der energetischen Sanierung werden weitere Aktivitäten gefördert:
- Kauf von Gebäuden im Ortskern
- Neubau von Gebäuden im Ortskern nach vorherigem Abriss
- Barrierefreier Umbau von Gebäuden im Ortskern
- Hochwasserschutz von Gebäuden im Ortskern
- Dorfgerechte Bepflanzung von Freiflächen
- Ortstypische Gestaltung von Gebäuden
- Förderung durch lokale Kreditinstitute
- Kostenfreie Erstberatung durch Burbacher Kreditinstitute
- Kostenfreie Beratung durch Burbacher Klimabotschafter
Weitere Informationen finden Sie unter nebenstehendem Link oder in der Broschüre „Burbacher Förderprogramm zur Stärkung der Ortskerne“.
Hinweis: Die Beschränkung auf den Ortskern (Innenbereich gem. § 34 BauGB) gilt nicht für das nachfolgend beschriebene Förderprogramm für Stromspeicher, Steckersolargeräte und Regenwasserzisternen.
2. Förderung für private Maßnahmen zum Klimaschutz u. der Klimaanpassung
(Stromspeicher, Balkonkraftwerke u. Regenwasserzisternen)
Pauschaler Zuschuss von 750 € für einen Stromspeicher und 50 € für Steckersolargeräte / Balkonkraftwerke!
Zusätzlich zu dem zuvor genannten Förderprogramm zur Stärkung der Orstkerne, fördert die Gemeinde Burbach die Anschaffung eines privaten Stromspeichers pauschal mit 750 €. Der Zuschuss wird nur in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage oder einer anderen Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder deren maßgeblichen Erweiterung gewährt.
Darüber hinaus werden Steckersolargeräte (auch Balkonkraftwerke genannt) zur Eigenstromproduktion mit 50 € gefördert. Sofern Sie Mieter sind und ein Steckersolargerät installieren möchten, sollten Sie eine Einverständniserklärung ihres Vermieters einholen. Darüber hinaus müssen Steckersolargeräte bei dem Netzbetreiber angemeldet werden. Weitere Informationen werden von der Verbraucherzentrale bereit gestellt. Klicken sie hier um auf die entsprechende Seite zu gelangen.
Die Gemeinde Burbach fördert außerdem Regenwasserzisternen mit 50 Euro pro Kubikmeter Fassungsvermögen. Voraussetzung ist, dass das Regenwasser nur zur Gartenbewässerung eingesetzt wird und das Volumen des Auffangbehälters, welches in einem Gebinde nachgewiesen werden muss, mindestens die Größe von einem Kubikmeter misst.
Die Förderantrage können Sie auf dieser Seite unter "Dokumente" herunterladen.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn gilt hier die Auftragsvergabe bzw. Bestellung des Stromspeichers, Steckersolargerätes bzw. der Regenwasserzisterne.